Neues Psychologiegesetz ab 1.7.2014 / Lebens- und Sozialberatung

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Neues Psychologiegesetz ab 1.7.2014 betrifft das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung

Liebe Studierende der ARGE-Lehrgänge,

Das neue PsychologInnen-Gesetz tritt mit 1.7.2014 in Kraft und hat in den letzten Tagen einige Unruhe in der WKO und bei den Lebens-und SozialberaterInnen verursacht.

Die WKO bittet zu diesem Thema zu einer Info-Veranstaltung
Termin: 24.10.013, 18.00 Uhr
Ort: Vienna Mariott Hotel, Parkring 12A, 1010 Wien. Festsaal.
Falls Sie Interesse haben, bitte kommen.

Worum geht es?

Im neuen PsychologInnengesetz werden die Tätigkeitsbereiche der GesundheitspsychologInnen definiert. Alle verwendeten Begriffe werden mit Gesundheit verbunden. Zwei Bezeichnungen: "Bewegung" und "Ernährung" sind wortgleich mit dem Tätigkeitskatalog der Lebens-und SozialberaterInnen. (Falls es Euch interessiert, vergleicht selber: Tätigkeitskatalog des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung, Par. 119 GewO 1994, und Bundesgesetz über die Führung der Bezeichnung "Psychologin" oder "Psychologe" und über die Ausübung der Gesundheitspsychologie und der Klinischen Psychologie, Psychologengesetz 2013).

Nun gab es schon bisher vielerlei Überschneidungen in Theorie und Praxis in der Berufsausübung der Lebens- und SozialberaterInnen mit PsychotherapeutInnen, PsychologInnen und anderen nahestehenden Berufen. So bieten Lebens- und SozialberaterInnen Psychologische Beratung, Mediation, Supervision, Coaching etc. an und verwenden - wie auch andere Helferberufe - psychotherapeutische und psychologische Methoden, was ja auch gemäß Psychotherapie- und Psychologengesetz erlaubt ist. Sie dürfen sich aber selbstverständlich nicht PsychologInnen oder PsychotherapeutInnen nennen (Berufstitelschutz).

An dieser Situation hat sich unserer Meinung nach auch nach der Beschließung des neuen PsychologInnengesetzes nichts Wesentliches geändert. Ein bei neuen Gesetzen eigentlich üblicher Passus, nämlich dass "der in Par. 119 GewO Lebens- und Sozialberatung geregelter Tätigkeitsbereich vom neuen Gesetz nicht berührt wird", gehört noch nachadjustiert, was aber sicher kein Problem darstellen wird. Diesen Passus gab es bereits im alten PsychologInnengesetz, und es ist nicht nachvollziehbar, warum er ausgelassen wurde, zumal andere Berufsgruppen (z.B. ÄrztInnen, MusiktherapeutInnen und PsychotherapeutInnen) selbstverständlich einbezogen wurden.

Die Aussendungen der WKO, wie z. B. "Berufsverbot für Lebens- und SozialberaterInnen", "Aussetzen der Vergabe von Gewerbeberechtigungen" u.ä. scheinen uns überhöht und entbehren jeglicher materieller Grundlage. Vielmehr gilt es jetzt, kühlen Kopf zu bewahren und politische und juristische Strategien zu entwerfen, damit das neue PsychologInnengesetz mit den Tätigkeitsbereichen der Lebens- und Sozialberatung nicht in Konflikt kommt.

Die Einsetzung des bei neuen Gesetzen üblichen Passus - "Bestehende gesetzliche Regelungen für die Lebens- und Sozialberatung" werden vom neuen Gesetz nicht berührt" scheint unserer Meinung nach vollkommen ausreichend.

Diskutieren wir die Situation gemeinsam, finden wir eine realistische Einschätzung und suchen wir eine vernünftige Lösung.

Die ARGE Bildungsmanagement steht auf jeden Fall weiterhin für eine qualitativ-gute Ausbildung der Studierenden im Feld der Psychosozialen Beratung nach der Systemischen Beratungsmethode. Damit erhalten Sie eine professionelle Vorbereitung auf den Beruf Lebens- und Sozialberatung.

Mit freundlichen Grüßen
Valerie Pichler - Rückert, DSA
Dr. Klaus Rückert