Für Aus- und Weiterbildungen gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten.
In Österreich existieren mehrere Bildungsförderungsstellen auf Bundes- als auch auf Landesebene, die für die Förderungen von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zuständig sind, sowie Europäische (EU) Förderprogramme.
Unterschiedlichste Fördergeber unterstützen Sie bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung, und Sie können mit einem Zuschuss zu den Ausbildungskosten rechnen.
Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass für die Entscheidung über die Vergabe bzw. Förderhöhe ausschließlich die jeweilige Förderstelle verantwortlich ist. Welche Förderung letztlich in Frage kommt, ist von vielen Faktoren (Wohnort, Alter des Förderungswerbers, Berufsausbildung, usw.) abhängig.
Die folgende Auflistung enthält einige Fördergeber, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Weitere Informationen zu Förderungen finden Sie unter:
Das AMS (Arbeitsmarktservice) fördert insbesondere Qualifizierungsmaßnahmen und persönliche Förderungsmöglichkeiten zur beruflichen Integration. Für individuelle Auskünfte wenden Sie sich an die für Sie zuständige AMS Geschäftsstelle.
Informationen zur Förderung durch das AMS müssen vor Lehrgangsstart eingeholt werden!
AMS Förderungen:
Die Arbeiterkammer vergibt an ihre Mitglieder in allen Bundesländern Geld (in Form von Bildungsgutscheinen, Bildungsbonus, Bildungsbeihilfen, Bildungsschecks) zur Teilnahme an Weiterbildungskursen.
Links zu den einzelnen Förderungen der Arbeiterkammern in Österreich:
Ziel der ArbeitnehmerInnenförderung ist es, die Mobiliät der im Burgenland wohnhaften ArbeitnehmerInnen in beruflicher und örtlicher Hinsicht zu erhöhen.
Im Burgenländischen Arbeitnehmerförderungsgesetz (LGBI. Nr. 36/1987) sind generelle und individuelle Förderungsmaßnahmen vorgesehen.
Es können Zuschüsse zu den direkten Kurs- bzw. Schulungskosten, die durch die Weiterbildung entstehen, gewährt werden.
Die WiBAG ist die zentrale Schaltstelle für alle Wirtschaftsförderungen im Burgenland. Sie fördert die Aus- und Weiterbildung von Selbständigen Erwerbstätigen, Unternehmern sowie von Fach- und Führungskräften.
Gefördert werden Kurs-, Seminar- und Trainingsbeträge.
Das entsprechende Antragsformular ist vor Kursbeginn bei der WiBAG einzubringen.
Die Voraussetzungen für die Förderung sowie die Förderungshöhe finden Sie hier:
Das Land Kärnten fördert TeilnehmerInnen aus dem Bundesland Kärnten für berufsbezogener Qualifizierung und Weiterbildung gemäß Kärntner ArbeitnehmerInnen- und Weiterbildungsförderungsgesetz.
Die ARGE Bildungsmanagement GmbH ist in der Kärntner Liste als anerkannter Bildungsträger registriert.
Bildungsförderung, ArbeitnehemerInnenförderung des Landes Kärnten
Das Land Tirol fördert mit dem Bildungsgeld Maßnahmen zur Erhöhung der beruflichen Qualifikation.
Das Land Niederösterreich gewährt NÖ ArbeitnehmerInnen eine Bildungsförderung in der Höhe von 50 % bzw. 80 % der Kurskosten für berufsspezifische Weiterbildung, die der Arbeitsplatzsicherung dient.
Der Fortbildungskurs muss bei einem zertifizierten Bildungsträger (Kursinstitut) besucht worden sein.
Die ARGE Bildungsmanagement GmbH erfüllt die Qualitätssiegel (Ö-Cert und Wien-Cert), welche vom Land Niederösterreich für die NÖ Bildungsförderung von Bildungsträgern gefordert wird.
Die näheren Details über die Fördervoraussetzungen, wie z.B. geförderter Personenkreis, Förderhöhe, etc. entnehmen Sie bitte hier:
Gefördert werden vom Land Oberösterreich berufsorientierte Weiterbildungen und Umschulungen.
Die Voraussetzungen für die Förderung finden Sie hier:
Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg Qualifizierungsmaßnahmen zur berufsorientierten Weiterbildung.
Die Voraussetzungen für die Förderung sowie die Förderungshöhe finden Sie hier:
Das Land Steiermark vergibt verschiedene Förderungen, vor allem im Bereich Arbeit und Qualifizierung.
Die steirische Wirtschaftsförderung vergibt nicht nur selbst Förderungen für Private und Unternehmen, sondern verweist auch auf weitere Fördergeber.
Mit dem Bildungszuschuss fördert das Land Vorarlberg Weiterbildungen für KursteilnehmerInnen aus dem Land Vorarlberg.
Ausgaben und Aufwendungen zur beruflichen Weiterbildung werden als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anerkannt, soweit diese im Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit stehen oder im Zusammenhang mit einem (dem ausgeübten Beruf) artverwandten Beruf stehen.
Zusätzlich können aber auch Ausgaben und Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen steuerlich abgesetzt werden, soweit sie in Zusammenhang mit dem ausgeübten bzw. damit artverwandten Beruf stehen.
Dazu zählt auch der Besuch von berufsbildenden (höheren) Schulen und Fachhochschulen.
Auch sind Ausgaben und Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen abzugsfähig, wenn sie derart umfassend sind, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichen, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist (z.B. Ausbildung einem/einer ArbeitnehmerIn aus dem Druckereibereich zum/zur KrankenpflegerIn).
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: https://www.bmf.gv.at/
Um Investitionen in die Weiterbildung der MitarbeiterInnen steuerlich zu fördern, gibt es den Bildungsfreibetrag für externe Aus- und Fortbildungskosten, der aber auch für innerbetriebliche Aus- und Fortbildungseinrichtungen (für Lehrgänge der ARGE Bildungsmanagement nicht relevant) gilt. Alternativ dazu gibt es eine Bildungsprämie.
Der externe Bildungsfreibetrag senkt die Bemessungsgrundlage für Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und ist in der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuererklärung geltend zu machen.
Seit kurzem können Sie mit einem Bausparvertrag auch die Kosten für ein Studium abdecken. Dies ermöglicht Ihnen eine Ausbildung ohne finanzielle Probleme.
Die ARGE Bildungsmanagement kooperiert diesbezüglich mit Raiffeisen Wohn Bausparen:
Die Raiffeisen Bausparkasse ist Marktführer unter den österreichischen Bausparkassen, sie bietet mit günstigen Bauspardarlehen eine optimale Unterstützung bei der Finanzierung individueller Bildungsziele. Besonders vorteilhaft sind die niedrigen Rückzahlungsraten während der Weiterbildungsphase, die finanziellen Freiraum verschaffen. Mit dem Bildungsdarlehen können Kursgebühren, Lernmaterialien, Unterkunftskosten etc. finanziert werden.
Weitere Infos zur Raiffeisen-Bildungsfinanzierung finden sie hier.