Ausbildung

Allgemeiner Teil der Ausbildung in Psychotherapie
PsychotherapeutIn - ein unmöglicher Beruf?

Das Österreichische Psychotherapiegesetz ist bezüglich der offenen Zugangsmöglichkeiten für eine Vielzahl von Berufen, sowie hinsichtlich der Gleichrangigkeit der wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieschulen, äußerst liberal und ein Vorbild für andere Länder innerhalb und außerhalb Europas.
PsychotherapeutInnen haben sich in Städten und auf dem Land in Praxen nieder gelassen, sie arbeiten aber auch in Krankenhäusern, in Beratungsstellen, in der Psychiatrie und in der Krisenintervention, in der Elternarbeit, in der Jugendwohlfahrt und Sozialen Arbeit, in Strafanstalten, in der Pädagogik, in Schulen und in der Erwachsenbildung etc.
Sie sind heute ein nicht mehr wegzudenkender Faktor in der Gesundheitsversorgung der österreichischen Bevölkerung.

Seit Einführung des Psychotherapiegesetzes 1990 ist in Österreich die Ausbildung zum Beruf der »PsychotherapeutInnen« gesetzlich geregelt.

Die Ausbildung verläuft zweistufig, sie beginnt mit dem Psychotherapeutischen Propädeutikum, danach folgt das Psychotherapeutische Fachspezifikum.

Der berufsbegleitende Diplomlehrgang „Psychotherapeutisches Propädeutikum“ bildet die Grundlage für eine qualifizierte Ausbildung zur / zum professionellen PsychotherapeutIn.

Der Abschluss des Diplomlehrgangs erfolgt mittels öffentlich-rechtlich gültigem Abschlusszertifikat.

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