Obwohl alle Betreuungsformen den Bedürfnissen, besonders den Bindungsbedürfnissen der Kinder gerecht werden müssen, sind bei der Entscheidung welche Hilfeform, für welches Kind, zu welchem Zeitpunkt die notwendige und geeignete Form darstellt, auch die Belange der Eltern und der betreuenden Personen miteinzubeziehen. Ausgehend von der Bindungstheorie werden kindgerechte Formen für folgende Aufgaben der Fremdunterbringung erörtert:
Notaufnahme/Inobhutnahme, diagnostische Abklärung (Kind/Umfeld), Realisierung des therapeutischen Bedarfs, Entwicklung einer mittel/langfristigen Zukunftsperspektive und Realisierung der Zukunftsperspektive
Dr. Lothar Unzner, Dr.phil., Dipl. Psychologe, Leiter des Salberghauses, Entwicklungstherapeutisches Säuglings- und Kleinkinderheim
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