Ausbildungsverordnung für Lebens- und Sozialberater*innen – Neu!

/ News & Aktuelles

Wichtige Information!

Ausbildungsverordnung für Lebens- und Sozialberater*innen – Neu!

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat die neue Verordnung über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung) veröffentlicht.
Sie tritt am 21.09.2022 in Kraft.

Wesentliche Eckpunkte sind eine beabsichtigte Anhebung der Ausbildungsdauer von fünf auf sechs Semester und die Einführung einer Prüfung für den Fall einer außeruniversitären Ausbildung.

Weitere Informationen finden Sie hier im Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundes:
Neue Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung

Die geplanten Neuerungen treten am 21.09.2022 in Kraft (6-semestrige Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater*in).

Die Übergangsbestimmungen: 21.09.2022 – 21.09.2024
(5-semestrigen Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater*in)
Personen, die spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung mit der Ausbildung an einem nach den bisherigen Vorschriften eingerichteten Lehrgang für Lebens- und Sozialberatung (5. Semester) begonnen haben, können den Befähigungsnachweis weiterhin nach der in Abs. 2 genannten Verordnung erbringen.

Nutzen Sie jetzt noch die Gelegenheit zur Inskription an der ARGE Bildungsmanagement in Kooperation mit der Sigmund Freud Privatuniversität nach den aktuell gültigen Übergangsbestimmungen (5-semestrige Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater*in)!

Weitere Informationen finden Sie hier:
Berufsbegleitender Universitätslehrgang „Psychosoziale Beratung / Lebens- und Sozialberatung“

Nächste Starts für die 5-semestrige Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater*in:

  • in Wien: 15.-16. März 2024
  • in Linz: 13.-14. September 2024
    Informationsseminar: 25. Jänner 2024

Ihr ARGE Team