Wichtige Information!
Ausbildungsverordnung für Lebens- und Sozialberater*innen – Neuerungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat den Entwurf einer Verordnung über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung) veröffentlicht.
Wesentliche Eckpunkte sind eine beabsichtigte Anhebung der Ausbildungsdauer von fünf auf sechs Semester und die Einführung einer Prüfung für den Fall einer außeruniversitären Ausbildung.
Weitere Informationen finden Sie hier im Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundes:
Verordnungsentwurf
Wann diese geplanten Neuerungen in Kraft treten, steht aus heutiger Sicht noch nicht fest – gerne halten wir Sie auf dem Laufenden.
Nutzen Sie jetzt noch die Gelegenheit zur Inskription an der ARGE Bildungsmanagement in Kooperation mit der Sigmund Freud Privatuniversität nach den aktuell gültigen Regelungen!
Weitere Informationen finden Sie hier:
Berufsbegleitender Universitätslehrgang „Psychosoziale Beratung / Lebens- und Sozialberatung“
Nächster Start: 25.-26. März 2022
Anmeldeschluss: 25. Februar 2022
Ihr ARGE Team