Wichtige Information für Studierende / InteressentInnen über eine Gesetzesänderung

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Weiterbildungsnovelle des Universitäts- und Hochschulgesetzes 2021

Die Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen wird mit dem voraussichtlichen Inkrafttreten der UG-Novelle am 01. Oktober 2021 neu geregelt.

Ziel ist die Anbindung an die Bologna-Kriterien, d.h. die Gleichstellung mit dem konsekutiven Studienmodell: Bachelor-, Master-, Doktorratsstudium.
Zukünftig ist für einen Masterabschluss im Weiterbildungsbereich ein vorangegangenes Studium zumindest auf Bachelor-Niveau Voraussetzung.

Wir sind gerade dabei, ein Bachelor-Programm für Beratung zu entwickeln.

Zeitplan für das auslaufende Studienmodell:

  • Geplantes Inkrafttreten der UG-Novelle am 01. Oktober 2021
  • Übergangsregelungen:
    1. Die Universitäten und Hochschulen können bis zum 30. September 2023 ihr bisheriges Ausbildungsprogramm uneingeschränkt weiterführen. Das haben wir in der ARGE/SFU auch vor. Ab 01. Oktober 2023 gelten die neuen Regelungen der UG-Novelle, 1. Stufe Bachelor, 2. Stufe Master

    2. Für Studierende, die den Universitätslehrgang bereits begonnen (oder zeitweilig unterbrochen) haben, oder bis zum 30. September 2023 neu inskribieren, wird es eine Übergangsfrist zur Beendigung ihres Studiums bis zur dreifachen Studiendauer geben
    (Jahr 2029).


Resümee: Keine Panik, kein Stress!

  • Wir bieten unser Weiterbildungsprogramm in gewohnter Weise bis zum 30. September 2023 an, die Gültigkeit der Abschlüsse bleibt bestehen.

  • Die UG-Novelle zielt auf die akademischen Weiterbildungsprogramme mit Masterabschluss, nicht aber auf die Abschlüsse „Akademische/r … (universitäre Bezeichnung)“ im Rahmen von Universitätslehrgängen – 60 ECTS, welche beibehalten werden können.

  • Wenn Sie über kein vorangegangenes Studium (zumindest auf Bachelor-Niveau) verfügen und unabhängig davon einen Masterabschluss erwerben wollen, nutzen Sie die Chance zur Aufnahme des Studiums bis September 2023.
    • ACHTUNG – vorbehaltlich freier Studienplätze!
  • Parallel dazu arbeiten wir an neuen Programmen, nach den Bestimmungen der UG-Novelle 2021 entsprechen.

Wir werden Sie über die Neuentwicklung, vor allem nach dem voraussichtlichen Inkrafttreten am 01. Oktober 2021, laufend informieren.

Bis September 2023 besteht auf jeden Fall die Möglichkeit zur Inskription in einem unserer Studienprogramme mit Masterabschluss. Nutzen Sie die Gelegenheit!

ARGE Bildungsmanagement
Institut für Beratungs- und Managementwissenschaften
an der Fakultät Psychologie der Sigmund Freund Privatuniversität