Am 04.11.2005 startete der 1. Lehrgang „Lebens- & Sozialberatung”.
Gesetzliche Grundlagen der Lebens- und Sozialberatung
Bundesgesetzblatt - Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung
Gewerbeordnung - §119 Gewerbeordnung 1994
Bundesgesetzblatt - Standes- und Ausübungsregeln für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung
Tätigkeitskatalog des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung
Methodenkatalog Lebens- und Sozialberatung
Merkblatt für Lebens- und SozialberaterInnen in Ausbildung unter Supervision
Dr. Klaus Rückert: Das Qualitätsdilemma in der Lebens- und Sozialberaterbranche
Hier finden Sie MasterThesen und Abstracts des Studienschwerpunktes von bisher abgeschlossenen MasterThesen am Institut für Beratungs- und Managementwissenschaften der Sigmund Freud Privatuniversität.
Wir freuen uns Sie informieren zu können, dass die UNIQUA Österreich Versicherung AG ein spezielles Berufshaftpflichtprodukt für die Lebens- und Sozialberater anbietet.
Bei nährem Interesse und Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den Vertreter der Uniqa Herrn Hpt. Repr. Christian Ziegelbecker.
UNIQA Versicherungen AG
Landesdirektion Wien
PC Nußdorf 2
Nußdorferstraße 66/2
1090 Wien
Telefon: (+43 1) 213 33-5392
Fax-Nr.: (+43 1) 213 33 79 5392
Handy-Nr. dienstlich: (+43) 699 1977 0705
E-Mail: christian.ziegelbeckerⒶuniqa.at
Nähere Details hier!
(04/2016)
Anerkennung des Gewerbes Lebens-und Sozialberatung beim deutschen Berufsverband BVPPT!
Jene Gewerbetreibende, die über eine aktive Gewerbeberechtigung für Lebens- und Sozialberatung (Psychologische Beratung) verfügen und ihre fachliche Qualifikation zum Antritt des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung (§ 94 Z 46 GewO 1994) im Sinne des § 1 der Lebens- und Sozialberatungsverordnung in vollem Umfang erbracht haben, haben die Möglichkeit einen Antrag auf eine ordentliche Mitgliedschaft beim BVPPT zu stellen und den Titel „Counselor grad., BVPPT“ zu führen.
Die Details für eine Antragstellung finden Sie auf der Homepage des BVPPT unter www.bvppt.de.
Sofern Sie eine Mitgliedschaft im BVPPT anstreben, stellt Ihnen die Fachgruppe bei Vorliegen der o.a. Voraussetzungen gerne eine Nachweisbestätigung aus.
(03/2016)
Ausbildungsverordnung für Lebens- und Sozialberater*innen – Neuerungen
Anhebung der Ausbildungsdauer von fünf auf sechs Semester und die Einführung einer Prüfung für den Fall einer außeruniversitären Ausbildung.