Anrechnung

Sie haben Vorkenntnisse aus bereits absolvierten Aus- und Weiterbildungen, die mit den Fachinhalten des jeweiligen Studienangebots in Inhalt und Umfang vergleichbar sind?

Anrechnungsprozedere

Nachweise zu Vorkenntnissen können mittels Anrechnungsansuchen (Anrechnungsformular) zur Anrechnungsprüfung eingereicht werden. Da das Anrechnungsverfahren mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, sollte das Anrechnungsansuchen möglichst vor Beginn des Studiums erfolgen.

Die Gleichwertigkeit von Inhalten wird durch die Studienkommission bzw. die Institutsleitung festgestellt.

Ergebnis des Anrechnungsverfahrens

Die Anrechnungsmöglichkeiten reichen je nach Vergleichbarkeit von der Anrechnung einzelner Lehrveranstaltungen bis hin zu ganzen Abschnitten des Studienplans (z.B. direkter Einstieg in das Masterprogramm aufgrund von einschlägigen Vorqualifikationen). Jedes Ansuchen auf Anrechenbarkeit wird daher individuell geprüft. Ergebnisse des Anrechnungsverfahrens können sein:

  • Zeitersparnis im Fall der teilweisen Anrechnung von Lehrveranstaltungen
  • Kostenreduktion im Fall der Anrechnung von Inhalten in größerem Umfang

Die Einschätzung der Anrechnungsmöglichkeiten ist mit keinerlei Kosten verbunden.

Bei Anrechnungen in größerem Umfang wird fallweise, nach Einschätzung der Möglichkeiten bei einer Zusage Ihrerseits, eine Bearbeitungsgebühr für die Umsetzung der individuellen Planung vorgeschrieben.

Bei der Anrechnung ganzer Abschnitte des Lehrplans ist fallweise, je nach Fachgebiet und Einschätzung der Vorqualifikation, eine Zulassungsprüfung vorgesehen.

Anrechnungsformulare zum Download:

Universitätslehrgänge

Anerkennungsantrag - Universitätslehrgänge

 
Diplomlehrgänge
pdf  Anrechnungsformular: Psychotherapeutisches Propädeutikum

 

Bei Fragen zu den Anrechnungsmodalitäten können Sie sich gerne an den/die zuständige/n MitarbeiterIn unseres Instituts wenden.
>> Studienadministration